Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(Anm.: Abs. 1 aufgehoben durch Art. I § 124 Abs. 3 Z 8, BGBl. Nr. 450/1994.)
(2) Die Bestimmungen dieser Verordnung über den Schutz der Nachbarschaft finden auf bestehende, bereits genehmigte Betriebsanlagen nur insofern Anwendung, als die hiedurch erforderlichen Änderungen der Anlage ohne wesentliche Beeinträchtigung der erworbenen Rechte durchführbar sind.
(Anm.: Abs. 1 aufgehoben durch Art. I § 124 Abs. 3 Z 8, BGBl. Nr. 450/1994.)
(2) Die Bestimmungen dieser Verordnung über den Schutz der Nachbarschaft finden auf bestehende, bereits genehmigte Betriebsanlagen nur insofern Anwendung, als die hiedurch erforderlichen Änderungen der Anlage ohne wesentliche Beeinträchtigung der erworbenen Rechte durchführbar sind.