§ 58 EZG 2011 (weggefallen)

Emissionszertifikategesetz 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG, ABl§ 58 EZG 2011 seit 31.12.2023 weggefallen. Nr. L 275 vom 25.10.2003 S. 32, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/410, ABl. Nr. L 76 vom 19.03.2018 S. 3, umgesetzt.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 23.12.2020 bis 31.12.2023
Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG, ABl§ 58 EZG 2011 seit 31.12.2023 weggefallen. Nr. L 275 vom 25.10.2003 S. 32, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/410, ABl. Nr. L 76 vom 19.03.2018 S. 3, umgesetzt.

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