§ 44 EZG 2011

Emissionszertifikategesetz 2011

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2020 bis 31.12.9999

Die Emissionszertifikate habenunterliegen den Rechtscharakter einer Ware und können an Warenbörsen gehandelt werdenBestimmungen des Börsegesetzes 2018, BGBl. I Nr. 107/2017, in der jeweils geltenden Fassung.

Stand vor dem 22.12.2020

In Kraft vom 13.12.2011 bis 22.12.2020

Die Emissionszertifikate habenunterliegen den Rechtscharakter einer Ware und können an Warenbörsen gehandelt werdenBestimmungen des Börsegesetzes 2018, BGBl. I Nr. 107/2017, in der jeweils geltenden Fassung.

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