§ 28 EZG 2011 (weggefallen)

Emissionszertifikategesetz 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2021 bis 31.12.9999
(1) Die erste Handelsperiode für Tätigkeiten gemäß Anhang 2 beginnt am 1§ 28 EZG 2011 seit 30.12.2021 weggefallen. Jänner 2012 und endet am 31. Dezember 2012.

(2) Die zweite Handelsperiode für Tätigkeiten gemäß Anhang 2 beginnt am 1. Jänner 2013.

Stand vor dem 30.12.2021

In Kraft vom 23.12.2020 bis 30.12.2021
(1) Die erste Handelsperiode für Tätigkeiten gemäß Anhang 2 beginnt am 1§ 28 EZG 2011 seit 30.12.2021 weggefallen. Jänner 2012 und endet am 31. Dezember 2012.

(2) Die zweite Handelsperiode für Tätigkeiten gemäß Anhang 2 beginnt am 1. Jänner 2013.

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