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Ab dem Jahr 2013 erstrecken sich Handelsperioden für Anlagen, in denen Tätigkeiten gemäß Anhang 3 durchgeführt werden, jeweils über Achtjahreszeiträume. Die Handelsperiode, die am 1. Jänner 2013 beginnt, endet am 31. Dezember 2020.
Ab dem Jahr 2013 erstrecken sich Handelsperioden für Anlagen, in denen Tätigkeiten gemäß Anhang 3 durchgeführt werden, jeweils über Achtjahreszeiträume. Die Handelsperiode, die am 1. Jänner 2013 beginnt, endet am 31. Dezember 2020.