§ 349 BSVG

Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999

Die §§ 23 Abs. 10 und 123 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 79/2015 treten gleichzeitig mit 1den in § 689 Abs. Jänner 20171a ASVG genannten Bestimmungen in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2015

In Kraft vom 10.07.2015 bis 31.12.2015

Die §§ 23 Abs. 10 und 123 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 79/2015 treten gleichzeitig mit 1den in § 689 Abs. Jänner 20171a ASVG genannten Bestimmungen in Kraft.

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