Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
V Über Einwände gegen die Authentizität einer öffentlichen Urkunde nach Art. Hauptstück
Freiwillige Feilbietung
Gegenstand der freiwilligen Feilbietung
§ 19159 Abs. Liegenschaften, Superädifikate und Baurechte können nur auf Antrag des Eigentümers durch das Gericht freiwillig feilgeboten werden2 EuErbVO ist nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu entscheiden.
V Über Einwände gegen die Authentizität einer öffentlichen Urkunde nach Art. Hauptstück
Freiwillige Feilbietung
Gegenstand der freiwilligen Feilbietung
§ 19159 Abs. Liegenschaften, Superädifikate und Baurechte können nur auf Antrag des Eigentümers durch das Gericht freiwillig feilgeboten werden2 EuErbVO ist nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu entscheiden.