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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 39 Abs. 4 des Bundesgesetzes über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012T-LAVO 2015), BGBl. I Nr. 99/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 39 Abs. 4 des Bundesgesetzes über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012T-LAVO 2015), BGBl. I Nr. 99/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet: