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Sparvereinverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.03.2015 bis 31.12.9999

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Identifizierung von Sparvereinsmitgliedern (Sparvereinverordnung – SpVV)
StF: BGBl. II Nr. 62/2015

Änderung

BGBl. II Nr. 3/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 95 Abs. 1a des Bankwesengesetzes – BWG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2015, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.03.2015 bis 31.12.9999

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Identifizierung von Sparvereinsmitgliedern (Sparvereinverordnung – SpVV)
StF: BGBl. II Nr. 62/2015

Änderung

BGBl. II Nr. 3/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 95 Abs. 1a des Bankwesengesetzes – BWG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2015, wird verordnet:

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