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Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Wahrung außenpolitischer Interessen der Republik Österreich nach Anhörung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten die Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in bestimmte Staaten durch Verordnung zu untersagen.
Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Wahrung außenpolitischer Interessen der Republik Österreich nach Anhörung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten die Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in bestimmte Staaten durch Verordnung zu untersagen.