§ 1 TBV 3015 (weggefallen)

Telekom-Bezügeverordnung 2015

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999
Die in Geldbeträgen ausgedrückten Gehalts- und Dienstzulagenansätze der Beamten, die gemäß § 17 Abs. 1a PTSG der Telekom Austria Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen sind, werden unter Bedachtnahme auf die am 15. Dezember 2014 vereinbarte kollektivvertragliche Gehaltsanpassung wie folgt geregelt:

Die Gehalts- und Dienstzulagenansätze für Beamte des Post- und Fernmeldewesens§ 1 TBV 3015 (§§ 103 Abs. 2, 105 Abs. 1 und 4 Gehaltsgesetz 1956weggefallen) werden gemäß Anlage 1 und Anlage 2 festgesetztseit 01.01.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2015

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
Die in Geldbeträgen ausgedrückten Gehalts- und Dienstzulagenansätze der Beamten, die gemäß § 17 Abs. 1a PTSG der Telekom Austria Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen sind, werden unter Bedachtnahme auf die am 15. Dezember 2014 vereinbarte kollektivvertragliche Gehaltsanpassung wie folgt geregelt:

Die Gehalts- und Dienstzulagenansätze für Beamte des Post- und Fernmeldewesens§ 1 TBV 3015 (§§ 103 Abs. 2, 105 Abs. 1 und 4 Gehaltsgesetz 1956weggefallen) werden gemäß Anlage 1 und Anlage 2 festgesetztseit 01.01.2016 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten