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Die Gehalts- und Dienstzulagenansätze für Beamte des Post- und Fernmeldewesens§ 1 TBV 3015 (§§ 103 Abs. 2, 105 Abs. 1 und 4 Gehaltsgesetz 1956weggefallen) werden gemäß Anlage 1 und Anlage 2 festgesetztseit 01.01.2016 weggefallen.
Die Gehalts- und Dienstzulagenansätze für Beamte des Post- und Fernmeldewesens§ 1 TBV 3015 (§§ 103 Abs. 2, 105 Abs. 1 und 4 Gehaltsgesetz 1956weggefallen) werden gemäß Anlage 1 und Anlage 2 festgesetztseit 01.01.2016 weggefallen.