§ 1 UDRBG

Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999

Soweit die Sekundärmarktrendite Bund (SMR-Bund) in dieser oder einer anderen Bezeichnung als Bezugsgröße in Bundesgesetzen oder Verordnungen verwendet wird, tritt an ihre Stelle mit 1. April 2015 die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB).

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999

Soweit die Sekundärmarktrendite Bund (SMR-Bund) in dieser oder einer anderen Bezeichnung als Bezugsgröße in Bundesgesetzen oder Verordnungen verwendet wird, tritt an ihre Stelle mit 1. April 2015 die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB).

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