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Die in § 4 festgesetzten Tarife für den Mautabschnitt der A 11 zwischen der Anschlussstelle St MTV 2014 (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. Jakob/Rosental und der Staatsgrenze Karawankentunnel gelten nur für die Fahrtrichtung Slowenien. Die in Paragraph 4, festgesetzten Tarife für den Mautabschnitt der A 11 zwischen der Anschlussstelle St. Jakob/Rosental und der Staatsgrenze Karawankentunnel gelten nur für die Fahrtrichtung Slowenien.
Die in § 4 festgesetzten Tarife für den Mautabschnitt der A 11 zwischen der Anschlussstelle St MTV 2014 (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. Jakob/Rosental und der Staatsgrenze Karawankentunnel gelten nur für die Fahrtrichtung Slowenien. Die in Paragraph 4, festgesetzten Tarife für den Mautabschnitt der A 11 zwischen der Anschlussstelle St. Jakob/Rosental und der Staatsgrenze Karawankentunnel gelten nur für die Fahrtrichtung Slowenien.