Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) Fundstelle

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2021 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 29.05.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2021
  3. § 0 gültig von 30.06.2018 bis 28.05.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2018
  4. § 0 gültig von 03.01.2018 bis 29.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2016
  5. § 0 gültig von 01.01.2017 bis 02.01.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2016
  6. § 0 gültig von 29.12.2015 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2015
  7. § 0 gültig von 01.07.2015 bis 28.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 127/2015
  8. § 0 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2015

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Teil
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Gegenstand und Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Die Abwicklungsbehörde und das zuständige Ministerium

§ 3a.

Zusammenarbeit im Einheitlichen Abwicklungsmechanismus

2. Teil
Vorbereitung

1. Hauptstück
Sanierungs- und Abwicklungsplanung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 4.

Festlegung der Planinhalte

§ 4a.

Meldungen

§ 5.

Widerruf vereinfachter Anforderungen

§ 6.

Erleichterungen für Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen

§ 7.

Verpflichtende Planerstellung der Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen

2. Abschnitt
Sanierungsplanung

§ 8.

Sanierungsplan

§ 9.

Inhalt des Sanierungsplans

§ 10.

Indikatoren des Sanierungsplans

§ 11.

Aktualisierung des Sanierungsplans

§ 12.

Bewertung des Sanierungsplans

§ 13.

Verbesserung des Sanierungsplans

§ 14.

Verfahren zur Beseitigung eines Mangels oder potenziellen Hindernisses

§ 15.

Gruppensanierungsplan

§ 16.

Inhalt des Gruppensanierungsplans

§ 17.

Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 18.

Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

3. Abschnitt
Abwicklungsplanung

§ 19.

Abwicklungsplan

§ 20.

Inhalt des Abwicklungsplans

§ 21.

Mitwirkung bei der Erstellung von Abwicklungsplänen

§ 22.

Gruppenabwicklungsplan

§ 23.

Inhalt des Gruppenabwicklungsplans

§ 24.

Verfahren bei der Erstellung von Gruppenabwicklungsplänen

§ 25.

Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 26.

Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

2. Hauptstück
Abwicklungsfähigkeit

§ 27.

Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten

§ 28.

Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen,

§ 28a.

Ausschüttungsbeschränkungen

§ 29.

Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit

§ 30.

Befugnisse zum Abbau und zuroder Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit vonAbwicklungshindernissen bei Gruppen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 31.

Befugnisse zum Abbau und zuroder Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit von Gruppen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde istAbwicklungshindernissen bei Abwicklungseinheiten und Tochterunternehmen

3. Hauptstück
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 32.

Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 33.

Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 34. Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 35§ 34.

Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 35.

Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 36.

Zustimmung der Anteilseigner zur geplanten Vereinbarung

§ 37.

Weiterleitung an die Abwicklungsbehörden

§ 38.

Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

§ 39.

Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung

§ 40.

Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

§ 41.

Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Österreich

§ 42.

Mitwirkung der FMA bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat

§ 43.

Offenlegungspflichten

3. Teil
Frühzeitiges Eingreifen

§ 44.

Frühinterventionsmaßnahmen

§ 45.

Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates und des höheren Managements

§ 46.

Vorläufiger Verwalter

§ 47.

Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen

§ 47a.

Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen

4. Teil
Abwicklung

1. Hauptstück
Ziele, Voraussetzungen und allgemeine Grundsätze

§ 48.

Abwicklungsziele

§ 49.

Voraussetzungen für eine Abwicklung

§ 50.

Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen

§ 51.

Ausfall eines Instituts

§ 52.

Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf CRR-Finanzinstitute und Holdinggesellschaften

§ 53.

Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

2. Hauptstück
Bewertung

§ 54.

Allgemeine Bestimmungen

§ 55.

Bewertungskriterien und Unterlagen

§ 56.

Zweck der Bewertung

§ 57.

Vorläufige und abschließende Bewertung

3. Hauptstück
Abwicklungsbefugnisse

§ 58.

Allgemeine Befugnisse

§ 59.

Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens in Zivilsachen und Aussetzung einer Entscheidung eines Zivilgerichts

§ 60.

Parteiwechsel

§ 61.

Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen

§ 62.

Befugnisse in Bezug auf in Drittländern belegene Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten, Anteile oder andere Eigentumstitel

§ 63.

Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung

§ 64.

Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen

§ 65.

Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten

§ 66.

Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten

§ 66a.

Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur Aussetzung bei der Abwicklung in Drittländern

§ 67.

Steuerungsübernahme

§ 67a.

Steuerungsmaßnahmen

§ 68.

Abwicklungsverwalter

§ 69.

Umwandlung in eine Aktiengesellschaft

4. Hauptstück
Instrument der Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente

§ 70. Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung
§ 71. Voraussetzungen für die Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente
§ 72. Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Herabschreibung und Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten bei Gruppen

§ 73§ 70.

Durchführung derVerpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

§ 71.

Voraussetzungen für die Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente

§ 72.

Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Herabschreibung und Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten bei Gruppen

§ 73.

Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

5. Hauptstück
Abwicklungsinstrumente

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 74.

Allgemeine Grundsätze

2. Abschnitt
Instrument der Unternehmensveräußerung

§ 75. Anwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung
§ 76. Sonstige Rechtswirkungen des Instruments der Unternehmensveräußerung

§ 77§ 75.

Verfahrensvorschriften für das InstrumentAnwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung

3. Abschnitt
Instrument des Brückeninstituts

§ 78§ 76.

AnwendungSonstige Rechtswirkungen des Instruments des Brückeninstitutsder Unternehmensveräußerung

§ 79§ 77.

Das BrückeninstitutVerfahrensvorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung

§ 80. Betrieb des Brückeninstituts

3. Abschnitt
Instrument des Brückeninstituts

§ 81§ 78.

Sonstige Bestimmungen für das BrückeninstitutAnwendung des Instruments des Brückeninstituts

§ 79.

Das Brückeninstitut

§ 80.

Betrieb des Brückeninstituts

§ 81.

Sonstige Bestimmungen für das Brückeninstitut

4. Abschnitt
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

§ 82.

Anwendung des Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten

§ 83.

Die Abbaueinheit

§ 84.

Betrieb der Abbaueinheit

5. Abschnitt
Instrument der Gläubigerbeteiligung

§ 85. Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 86. Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
§ 87. Ausgleichsbeiträge des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 88§ 85.

BewertungAnwendung des BetragsInstruments der Gläubigerbeteiligung

§ 89§ 86.

BehandlungAnwendungsbereich des Instruments der AnteilseignerGläubigerbeteiligung

§ 86a.

Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten an Privatkunden

§ 90§ 87.

Abfolge der Herabschreibung und Umwandlung (Verlusttragungskaskade)Ausgleichsbeiträge des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 91§ 88.

AnwendungBewertung des InstrumentsBetrags der Gläubigerbeteiligung auf Verbindlichkeiten aus Derivaten

§ 89.

Behandlung der Anteilseigner

§ 90.

Abfolge der Herabschreibung und Umwandlung (Verlusttragungskaskade)

§ 91.

Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung auf Verbindlichkeiten aus Derivaten

§ 92.

Umwandlungsquote

§ 93.

Erstellung, Genehmigung und Umsetzung eines Reorganisationsplans

§ 94.

Anforderungen an den Reorganisationsplan

6. Abschnitt
Weitere Bestimmungen

§ 95.

Wirksamwerden

§ 96.

Widerruf der Zulassung zum Handel

§ 97.

Zulassung zum Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren

§ 97a.

Anerkennung von Krisenpräventions- und Krisenmanagementmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten

§ 98.

Vertragliche Anerkennung in Drittländern

§ 99.

Anwendung von Stabilisierungsmaßnahmen

7. Abschnitt
Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 100. Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf Einzelinstitutsbasis
§ 101. Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf konsolidierter Basis
§ 102. Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Tochterunternehmen auf Einzelbasis

§ 103§ 100.

Absehen vom MindestbetragAnwendung und Berechnung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 104. Einhaltung des Mindestbetrags durch vertragliche Instrumente

§ 105§ 101.

Überprüfung des Einhaltens des MindestbetragsBerücksichtigung von Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten

6. Hauptstück
Schutzbestimmungen
§ 106. Behandlung der Anteilseigner und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 107. Bewertung unterschiedlicher Behandlung

§ 108§ 102.

Schutzbestimmungen für AnteilseignerFestlegung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und Gläubigerberücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 103.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von Global Systemrelevanten Instituten und bedeutenden EU-Tochterunternehmen von Global Systemrelevanten Instituten aus Drittstaaten

§ 104.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten

§ 105.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind

§ 109§ 105a.

SchutzbestimmungenAusnahmen für Gegenparteien bei partiellen VermögensübertragungenKreditinstituts-Verbünde

§ 110§ 105b.

Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs-Verfahren zur Bestimmung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und Saldierungsvereinbarungenberücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 111§ 105c.

Schutz von SicherungsvereinbarungenMeldung und Offenlegung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 112§ 105d.

Schutz strukturierter AbwicklungsfinanzierungsmechanismenVerstöße gegen den Mindestbetrag an Eigenmitteln und gedeckter Schuldverschreibungenberücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

6. Hauptstück
Schutzbestimmungen

§ 113§ 106.

Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing-Behandlung der Anteilseigner und AbwicklungssystemenGläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung

7. Hauptstück
Verfahren
§ 113a. Auskunfts- und Informationseinholungsbefugnisse sowie Vor-Ort-Prüfungen

§ 114§ 107.

MitteilungspflichtenBewertung unterschiedlicher Behandlung

§ 108.

Schutzbestimmungen für Anteilseigner und Gläubiger

§ 115§ 109.

Entscheidungsvorbereitung der AbwicklungsbehördeSchutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen

§ 110.

Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Saldierungsvereinbarungen

§ 116§ 111.

Verfahren vor der AbwicklungsbehördeSchutz von Sicherungsvereinbarungen

§ 116a. Vereinfachtes Verfahren bei Kenntnis des betroffenen Personenkreises

§ 117§ 112.

Unanwendbarkeit gesellschaftsrechtlicher VorschriftenSchutz strukturierter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen und gedeckter Schuldverschreibungen

§ 118. Rechtsmittelverfahren

§ 119§ 113.

BeschränkungenPartielle Übertragungen: Schutz von InsolvenzverfahrenHandels-, Clearing- und sonstigen VerfahrenAbwicklungssystemen

7. Hauptstück
Verfahren

§ 119a§ 113a.

Einschränkung der Rechtskraft von Bescheiden der AbwicklungsbehördeAuskunfts- und Informationseinholungsbefugnisse sowie Vor-Ort-Prüfungen

8. Hauptstück
Geheimhaltung und Informationsaustausch

§ 120§ 114.

GeheimhaltungMitteilungspflichten

§ 121§ 115.

Zulässiger InformationsaustauschEntscheidungsvorbereitung der Abwicklungsbehörde

§ 122§ 116.

Austausch von vertraulichen Informationen mit DrittlandsbehördenVerfahren vor der Abwicklungsbehörde

5. Teil
Abwicklungsfinanzierungsmechanismus und Einheitlicher Abwicklungsfonds

§ 116a.

Vereinfachtes Verfahren bei Kenntnis des betroffenen Personenkreises

§ 117.

Unanwendbarkeit gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 123§ 118.

Einrichtung eines AbwicklungsfinanzierungsmechanismusRechtsmittelverfahren

§ 119.

Beschränkungen von Insolvenzverfahren und sonstigen Verfahren

§ 123a§ 119a.

Nationaler Beitrag zum Einheitlichen AbwicklungsfondsEinschränkung der Rechtskraft von Bescheiden der Abwicklungsbehörde

§ 123b. Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen
§ 123c. Brückenfinanzierung

8. Hauptstück
Geheimhaltung und Informationsaustausch

§ 123d§ 120.

Beitragsgebarung und -verwaltungGeheimhaltung

§ 124§ 121.

Nutzung des AbwicklungsfinanzierungsmechanismusZulässiger Informationsaustausch

§ 125§ 122.

Zielausstattung des AbwicklungsfinanzierungsmechanismusAustausch von vertraulichen Informationen mit Drittlandsbehörden

5. Teil
Abwicklungsfinanzierungsmechanismus und Einheitlicher Abwicklungsfonds

§ 126§ 123.

Beiträge zumEinrichtung eines Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 127. Außerordentliche nachträglich eingehobene Beiträge

§ 128§ 123a.

Alternative FinanzierungsmöglichkeitenNationaler Beitrag zum Einheitlichen Abwicklungsfonds

§ 123b.

Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen

§ 129§ 123c.

Kreditaufnahme unter AbwicklungsfinanzierungsmechanismenBrückenfinanzierung

§ 130. Gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen bei Gruppenabwicklung

§ 131§ 123d.

Rang in der InsolvenzrangfolgeBeitragsgebarung und -verwaltung

§ 132§ 124.

Inanspruchnahme von Einlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer AbwicklungNutzung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

6. Teil
Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung
1. Abschnitt
Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien

§ 125.

Zielausstattung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 133§ 126.

Allgemeine Grundsätze für die Entscheidung unter Beteiligung von mehr als einem MitgliedstaatBeiträge zum Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 127.

Außerordentliche nachträglich eingehobene Beiträge

§ 134§ 128.

AbwicklungskollegienAlternative Finanzierungsmöglichkeiten

§ 135§ 129.

Mitglieder des AbwicklungskollegiumsKreditaufnahme unter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen

§ 130.

Gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen bei Gruppenabwicklung

§ 136§ 131.

Organisation des AbwicklungskollegiumsRang in der Insolvenzrangfolge

§ 137. Europäische Abwicklungskollegien
§ 138. Informationsaustausch zwischen Behörden
2. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem Tochterunternehmen der Gruppe

§ 139§ 132.

ÜbermittlungInanspruchnahme von Informationen über die AbwicklungsvoraussetzungenEinlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer Abwicklung

6. Teil
Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung

1. Abschnitt
Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien

§ 140§ 133.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht dieAllgemeine Grundsätze für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde istEntscheidung unter Beteiligung von mehr als einem Mitgliedstaat

§ 141§ 134.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde istAbwicklungskollegien

§ 142§ 135.

GruppenabwicklungskonzeptMitglieder des Abwicklungskollegiums

§ 136.

Organisation des Abwicklungskollegiums

§ 143§ 137.

Unverzügliche Durchführung der MaßnahmenEuropäische Abwicklungskollegien

3. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem EU-Mutterunternehmen

§ 144§ 138.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde istInformationsaustausch zwischen Behörden

2. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem Tochterunternehmen der Gruppe

§ 139.

Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen

§ 145§ 140.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 141.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 142.

Gruppenabwicklungskonzept

§ 146§ 143.

Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen

73. TeilAbschnitt
Beziehungen zu DrittländernGruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem EU-Mutterunternehmen

§ 147. Abkommen mit Drittländern
§ 148. Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden
§ 149. Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

§ 150§ 144.

Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von DrittländernVorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 151§ 145.

Abwicklung von EU-ZweigstellenVorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

8. Teil
Strafbestimmungen und sonstige Maßnahmen

§ 152§ 146.

StrafbestimmungenUnverzügliche Durchführung der Maßnahmen

7. Teil
Beziehungen zu Drittländern

§ 153§ 147.

Strafbestimmungen betreffend juristische PersonenAbkommen mit Drittländern

§ 154. Verlängerung der Verjährungsfrist und Vollstreckung von Bescheiden (Anm.: aufgehoben durch Art. 37 Z 24, BGBl. I Nr. 107/2017)

§ 155§ 148.

Veröffentlichung von Gesetzesverstößen und GeldstrafenZusammenarbeit mit Drittlandsbehörden

§ 156§ 149.

Meldungen an die EBAAnerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

§ 157§ 150.

Sonstige MaßnahmenVerweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

§ 158§ 151.

Wirksame AhndungAbwicklung von GesetzesverstößenEU-Zweigstellen

8. Teil
Strafbestimmungen und sonstige Maßnahmen

§ 158a§ 152.

Empfehlungen des AusschussesStrafbestimmungen

§ 158b. Vollstreckung von Geldbußen und Zwangsgeldern des Ausschusses

§ 159§ 153.

Verwendung von eingenommenen GeldstrafenStrafbestimmungen betreffend juristische Personen

9. Teil
Kosten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 154.

Verlängerung der Verjährungsfrist und Vollstreckung von Bescheiden (Anm.: aufgehoben durch Art. 37 Z 24, BGBl. I Nr. 107/2017)

§ 160§ 155.

KostenbestimmungVeröffentlichung von Gesetzesverstößen und Geldstrafen

§ 161§ 156.

ÜbergangsbestimmungenMeldungen an die EBA

§ 162. Abbaugesellschaft

§ 163§ 157.

Sprachliche GleichbehandlungSonstige Maßnahmen

§ 158.

Wirksame Ahndung von Gesetzesverstößen

§ 164§ 158a.

VerweiseEmpfehlungen des Ausschusses

§ 165§ 158b.

GebührenVollstreckung von Geldbußen und AbgabenZwangsgeldern des Ausschusses

§ 166§ 159.

VollziehungVerwendung von eingenommenen Geldstrafen

9. Teil
Kosten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 167§ 160.

InkrafttretenKostenbestimmung

§ 161.

Übergangsbestimmungen

§ 162.

Abbaugesellschaft

§ 163.

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 164.

Verweise

§ 165.

Gebühren und Abgaben

§ 166.

Vollziehung

§ 167.

Inkrafttreten (Anm.: Inkrafttreten und Anwendung)

§ 168.

Umsetzungshinweis

Anlage

zu § 9 Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen

Anlage

zu § 21 Informationen, die die Abwicklungsbehörde für die Erstellung und Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten anfordern kann

Anlage

zu § 27 Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts mit einzubeziehen hat

Anlage

zu § 28a: Berechnung des maximal ausschüttungsfähigen Betrags in Bezug auf den Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

Stand vor dem 28.05.2021

In Kraft vom 30.06.2018 bis 28.05.2021
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 29.05.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2021
  3. § 0 gültig von 30.06.2018 bis 28.05.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2018
  4. § 0 gültig von 03.01.2018 bis 29.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2016
  5. § 0 gültig von 01.01.2017 bis 02.01.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2016
  6. § 0 gültig von 29.12.2015 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2015
  7. § 0 gültig von 01.07.2015 bis 28.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 127/2015
  8. § 0 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2015

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Teil
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Gegenstand und Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Die Abwicklungsbehörde und das zuständige Ministerium

§ 3a.

Zusammenarbeit im Einheitlichen Abwicklungsmechanismus

2. Teil
Vorbereitung

1. Hauptstück
Sanierungs- und Abwicklungsplanung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 4.

Festlegung der Planinhalte

§ 4a.

Meldungen

§ 5.

Widerruf vereinfachter Anforderungen

§ 6.

Erleichterungen für Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen

§ 7.

Verpflichtende Planerstellung der Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen

2. Abschnitt
Sanierungsplanung

§ 8.

Sanierungsplan

§ 9.

Inhalt des Sanierungsplans

§ 10.

Indikatoren des Sanierungsplans

§ 11.

Aktualisierung des Sanierungsplans

§ 12.

Bewertung des Sanierungsplans

§ 13.

Verbesserung des Sanierungsplans

§ 14.

Verfahren zur Beseitigung eines Mangels oder potenziellen Hindernisses

§ 15.

Gruppensanierungsplan

§ 16.

Inhalt des Gruppensanierungsplans

§ 17.

Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 18.

Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

3. Abschnitt
Abwicklungsplanung

§ 19.

Abwicklungsplan

§ 20.

Inhalt des Abwicklungsplans

§ 21.

Mitwirkung bei der Erstellung von Abwicklungsplänen

§ 22.

Gruppenabwicklungsplan

§ 23.

Inhalt des Gruppenabwicklungsplans

§ 24.

Verfahren bei der Erstellung von Gruppenabwicklungsplänen

§ 25.

Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 26.

Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

2. Hauptstück
Abwicklungsfähigkeit

§ 27.

Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten

§ 28.

Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen,

§ 28a.

Ausschüttungsbeschränkungen

§ 29.

Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit

§ 30.

Befugnisse zum Abbau und zuroder Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit vonAbwicklungshindernissen bei Gruppen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 31.

Befugnisse zum Abbau und zuroder Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit von Gruppen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde istAbwicklungshindernissen bei Abwicklungseinheiten und Tochterunternehmen

3. Hauptstück
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 32.

Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 33.

Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 34. Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 35§ 34.

Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 35.

Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 36.

Zustimmung der Anteilseigner zur geplanten Vereinbarung

§ 37.

Weiterleitung an die Abwicklungsbehörden

§ 38.

Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

§ 39.

Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung

§ 40.

Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

§ 41.

Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Österreich

§ 42.

Mitwirkung der FMA bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat

§ 43.

Offenlegungspflichten

3. Teil
Frühzeitiges Eingreifen

§ 44.

Frühinterventionsmaßnahmen

§ 45.

Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates und des höheren Managements

§ 46.

Vorläufiger Verwalter

§ 47.

Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen

§ 47a.

Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen

4. Teil
Abwicklung

1. Hauptstück
Ziele, Voraussetzungen und allgemeine Grundsätze

§ 48.

Abwicklungsziele

§ 49.

Voraussetzungen für eine Abwicklung

§ 50.

Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen

§ 51.

Ausfall eines Instituts

§ 52.

Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf CRR-Finanzinstitute und Holdinggesellschaften

§ 53.

Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

2. Hauptstück
Bewertung

§ 54.

Allgemeine Bestimmungen

§ 55.

Bewertungskriterien und Unterlagen

§ 56.

Zweck der Bewertung

§ 57.

Vorläufige und abschließende Bewertung

3. Hauptstück
Abwicklungsbefugnisse

§ 58.

Allgemeine Befugnisse

§ 59.

Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens in Zivilsachen und Aussetzung einer Entscheidung eines Zivilgerichts

§ 60.

Parteiwechsel

§ 61.

Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen

§ 62.

Befugnisse in Bezug auf in Drittländern belegene Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten, Anteile oder andere Eigentumstitel

§ 63.

Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung

§ 64.

Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen

§ 65.

Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten

§ 66.

Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten

§ 66a.

Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur Aussetzung bei der Abwicklung in Drittländern

§ 67.

Steuerungsübernahme

§ 67a.

Steuerungsmaßnahmen

§ 68.

Abwicklungsverwalter

§ 69.

Umwandlung in eine Aktiengesellschaft

4. Hauptstück
Instrument der Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente

§ 70. Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung
§ 71. Voraussetzungen für die Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente
§ 72. Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Herabschreibung und Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten bei Gruppen

§ 73§ 70.

Durchführung derVerpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

§ 71.

Voraussetzungen für die Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente

§ 72.

Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Herabschreibung und Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten bei Gruppen

§ 73.

Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

5. Hauptstück
Abwicklungsinstrumente

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 74.

Allgemeine Grundsätze

2. Abschnitt
Instrument der Unternehmensveräußerung

§ 75. Anwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung
§ 76. Sonstige Rechtswirkungen des Instruments der Unternehmensveräußerung

§ 77§ 75.

Verfahrensvorschriften für das InstrumentAnwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung

3. Abschnitt
Instrument des Brückeninstituts

§ 78§ 76.

AnwendungSonstige Rechtswirkungen des Instruments des Brückeninstitutsder Unternehmensveräußerung

§ 79§ 77.

Das BrückeninstitutVerfahrensvorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung

§ 80. Betrieb des Brückeninstituts

3. Abschnitt
Instrument des Brückeninstituts

§ 81§ 78.

Sonstige Bestimmungen für das BrückeninstitutAnwendung des Instruments des Brückeninstituts

§ 79.

Das Brückeninstitut

§ 80.

Betrieb des Brückeninstituts

§ 81.

Sonstige Bestimmungen für das Brückeninstitut

4. Abschnitt
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

§ 82.

Anwendung des Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten

§ 83.

Die Abbaueinheit

§ 84.

Betrieb der Abbaueinheit

5. Abschnitt
Instrument der Gläubigerbeteiligung

§ 85. Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 86. Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
§ 87. Ausgleichsbeiträge des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 88§ 85.

BewertungAnwendung des BetragsInstruments der Gläubigerbeteiligung

§ 89§ 86.

BehandlungAnwendungsbereich des Instruments der AnteilseignerGläubigerbeteiligung

§ 86a.

Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten an Privatkunden

§ 90§ 87.

Abfolge der Herabschreibung und Umwandlung (Verlusttragungskaskade)Ausgleichsbeiträge des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 91§ 88.

AnwendungBewertung des InstrumentsBetrags der Gläubigerbeteiligung auf Verbindlichkeiten aus Derivaten

§ 89.

Behandlung der Anteilseigner

§ 90.

Abfolge der Herabschreibung und Umwandlung (Verlusttragungskaskade)

§ 91.

Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung auf Verbindlichkeiten aus Derivaten

§ 92.

Umwandlungsquote

§ 93.

Erstellung, Genehmigung und Umsetzung eines Reorganisationsplans

§ 94.

Anforderungen an den Reorganisationsplan

6. Abschnitt
Weitere Bestimmungen

§ 95.

Wirksamwerden

§ 96.

Widerruf der Zulassung zum Handel

§ 97.

Zulassung zum Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren

§ 97a.

Anerkennung von Krisenpräventions- und Krisenmanagementmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten

§ 98.

Vertragliche Anerkennung in Drittländern

§ 99.

Anwendung von Stabilisierungsmaßnahmen

7. Abschnitt
Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 100. Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf Einzelinstitutsbasis
§ 101. Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf konsolidierter Basis
§ 102. Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Tochterunternehmen auf Einzelbasis

§ 103§ 100.

Absehen vom MindestbetragAnwendung und Berechnung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 104. Einhaltung des Mindestbetrags durch vertragliche Instrumente

§ 105§ 101.

Überprüfung des Einhaltens des MindestbetragsBerücksichtigung von Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten

6. Hauptstück
Schutzbestimmungen
§ 106. Behandlung der Anteilseigner und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 107. Bewertung unterschiedlicher Behandlung

§ 108§ 102.

Schutzbestimmungen für AnteilseignerFestlegung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und Gläubigerberücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 103.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von Global Systemrelevanten Instituten und bedeutenden EU-Tochterunternehmen von Global Systemrelevanten Instituten aus Drittstaaten

§ 104.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten

§ 105.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind

§ 109§ 105a.

SchutzbestimmungenAusnahmen für Gegenparteien bei partiellen VermögensübertragungenKreditinstituts-Verbünde

§ 110§ 105b.

Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs-Verfahren zur Bestimmung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und Saldierungsvereinbarungenberücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 111§ 105c.

Schutz von SicherungsvereinbarungenMeldung und Offenlegung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 112§ 105d.

Schutz strukturierter AbwicklungsfinanzierungsmechanismenVerstöße gegen den Mindestbetrag an Eigenmitteln und gedeckter Schuldverschreibungenberücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

6. Hauptstück
Schutzbestimmungen

§ 113§ 106.

Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing-Behandlung der Anteilseigner und AbwicklungssystemenGläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung

7. Hauptstück
Verfahren
§ 113a. Auskunfts- und Informationseinholungsbefugnisse sowie Vor-Ort-Prüfungen

§ 114§ 107.

MitteilungspflichtenBewertung unterschiedlicher Behandlung

§ 108.

Schutzbestimmungen für Anteilseigner und Gläubiger

§ 115§ 109.

Entscheidungsvorbereitung der AbwicklungsbehördeSchutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen

§ 110.

Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Saldierungsvereinbarungen

§ 116§ 111.

Verfahren vor der AbwicklungsbehördeSchutz von Sicherungsvereinbarungen

§ 116a. Vereinfachtes Verfahren bei Kenntnis des betroffenen Personenkreises

§ 117§ 112.

Unanwendbarkeit gesellschaftsrechtlicher VorschriftenSchutz strukturierter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen und gedeckter Schuldverschreibungen

§ 118. Rechtsmittelverfahren

§ 119§ 113.

BeschränkungenPartielle Übertragungen: Schutz von InsolvenzverfahrenHandels-, Clearing- und sonstigen VerfahrenAbwicklungssystemen

7. Hauptstück
Verfahren

§ 119a§ 113a.

Einschränkung der Rechtskraft von Bescheiden der AbwicklungsbehördeAuskunfts- und Informationseinholungsbefugnisse sowie Vor-Ort-Prüfungen

8. Hauptstück
Geheimhaltung und Informationsaustausch

§ 120§ 114.

GeheimhaltungMitteilungspflichten

§ 121§ 115.

Zulässiger InformationsaustauschEntscheidungsvorbereitung der Abwicklungsbehörde

§ 122§ 116.

Austausch von vertraulichen Informationen mit DrittlandsbehördenVerfahren vor der Abwicklungsbehörde

5. Teil
Abwicklungsfinanzierungsmechanismus und Einheitlicher Abwicklungsfonds

§ 116a.

Vereinfachtes Verfahren bei Kenntnis des betroffenen Personenkreises

§ 117.

Unanwendbarkeit gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 123§ 118.

Einrichtung eines AbwicklungsfinanzierungsmechanismusRechtsmittelverfahren

§ 119.

Beschränkungen von Insolvenzverfahren und sonstigen Verfahren

§ 123a§ 119a.

Nationaler Beitrag zum Einheitlichen AbwicklungsfondsEinschränkung der Rechtskraft von Bescheiden der Abwicklungsbehörde

§ 123b. Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen
§ 123c. Brückenfinanzierung

8. Hauptstück
Geheimhaltung und Informationsaustausch

§ 123d§ 120.

Beitragsgebarung und -verwaltungGeheimhaltung

§ 124§ 121.

Nutzung des AbwicklungsfinanzierungsmechanismusZulässiger Informationsaustausch

§ 125§ 122.

Zielausstattung des AbwicklungsfinanzierungsmechanismusAustausch von vertraulichen Informationen mit Drittlandsbehörden

5. Teil
Abwicklungsfinanzierungsmechanismus und Einheitlicher Abwicklungsfonds

§ 126§ 123.

Beiträge zumEinrichtung eines Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 127. Außerordentliche nachträglich eingehobene Beiträge

§ 128§ 123a.

Alternative FinanzierungsmöglichkeitenNationaler Beitrag zum Einheitlichen Abwicklungsfonds

§ 123b.

Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen

§ 129§ 123c.

Kreditaufnahme unter AbwicklungsfinanzierungsmechanismenBrückenfinanzierung

§ 130. Gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen bei Gruppenabwicklung

§ 131§ 123d.

Rang in der InsolvenzrangfolgeBeitragsgebarung und -verwaltung

§ 132§ 124.

Inanspruchnahme von Einlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer AbwicklungNutzung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

6. Teil
Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung
1. Abschnitt
Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien

§ 125.

Zielausstattung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 133§ 126.

Allgemeine Grundsätze für die Entscheidung unter Beteiligung von mehr als einem MitgliedstaatBeiträge zum Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 127.

Außerordentliche nachträglich eingehobene Beiträge

§ 134§ 128.

AbwicklungskollegienAlternative Finanzierungsmöglichkeiten

§ 135§ 129.

Mitglieder des AbwicklungskollegiumsKreditaufnahme unter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen

§ 130.

Gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen bei Gruppenabwicklung

§ 136§ 131.

Organisation des AbwicklungskollegiumsRang in der Insolvenzrangfolge

§ 137. Europäische Abwicklungskollegien
§ 138. Informationsaustausch zwischen Behörden
2. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem Tochterunternehmen der Gruppe

§ 139§ 132.

ÜbermittlungInanspruchnahme von Informationen über die AbwicklungsvoraussetzungenEinlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer Abwicklung

6. Teil
Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung

1. Abschnitt
Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien

§ 140§ 133.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht dieAllgemeine Grundsätze für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde istEntscheidung unter Beteiligung von mehr als einem Mitgliedstaat

§ 141§ 134.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde istAbwicklungskollegien

§ 142§ 135.

GruppenabwicklungskonzeptMitglieder des Abwicklungskollegiums

§ 136.

Organisation des Abwicklungskollegiums

§ 143§ 137.

Unverzügliche Durchführung der MaßnahmenEuropäische Abwicklungskollegien

3. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem EU-Mutterunternehmen

§ 144§ 138.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde istInformationsaustausch zwischen Behörden

2. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem Tochterunternehmen der Gruppe

§ 139.

Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen

§ 145§ 140.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 141.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 142.

Gruppenabwicklungskonzept

§ 146§ 143.

Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen

73. TeilAbschnitt
Beziehungen zu DrittländernGruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem EU-Mutterunternehmen

§ 147. Abkommen mit Drittländern
§ 148. Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden
§ 149. Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

§ 150§ 144.

Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von DrittländernVorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 151§ 145.

Abwicklung von EU-ZweigstellenVorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

8. Teil
Strafbestimmungen und sonstige Maßnahmen

§ 152§ 146.

StrafbestimmungenUnverzügliche Durchführung der Maßnahmen

7. Teil
Beziehungen zu Drittländern

§ 153§ 147.

Strafbestimmungen betreffend juristische PersonenAbkommen mit Drittländern

§ 154. Verlängerung der Verjährungsfrist und Vollstreckung von Bescheiden (Anm.: aufgehoben durch Art. 37 Z 24, BGBl. I Nr. 107/2017)

§ 155§ 148.

Veröffentlichung von Gesetzesverstößen und GeldstrafenZusammenarbeit mit Drittlandsbehörden

§ 156§ 149.

Meldungen an die EBAAnerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

§ 157§ 150.

Sonstige MaßnahmenVerweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

§ 158§ 151.

Wirksame AhndungAbwicklung von GesetzesverstößenEU-Zweigstellen

8. Teil
Strafbestimmungen und sonstige Maßnahmen

§ 158a§ 152.

Empfehlungen des AusschussesStrafbestimmungen

§ 158b. Vollstreckung von Geldbußen und Zwangsgeldern des Ausschusses

§ 159§ 153.

Verwendung von eingenommenen GeldstrafenStrafbestimmungen betreffend juristische Personen

9. Teil
Kosten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 154.

Verlängerung der Verjährungsfrist und Vollstreckung von Bescheiden (Anm.: aufgehoben durch Art. 37 Z 24, BGBl. I Nr. 107/2017)

§ 160§ 155.

KostenbestimmungVeröffentlichung von Gesetzesverstößen und Geldstrafen

§ 161§ 156.

ÜbergangsbestimmungenMeldungen an die EBA

§ 162. Abbaugesellschaft

§ 163§ 157.

Sprachliche GleichbehandlungSonstige Maßnahmen

§ 158.

Wirksame Ahndung von Gesetzesverstößen

§ 164§ 158a.

VerweiseEmpfehlungen des Ausschusses

§ 165§ 158b.

GebührenVollstreckung von Geldbußen und AbgabenZwangsgeldern des Ausschusses

§ 166§ 159.

VollziehungVerwendung von eingenommenen Geldstrafen

9. Teil
Kosten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 167§ 160.

InkrafttretenKostenbestimmung

§ 161.

Übergangsbestimmungen

§ 162.

Abbaugesellschaft

§ 163.

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 164.

Verweise

§ 165.

Gebühren und Abgaben

§ 166.

Vollziehung

§ 167.

Inkrafttreten (Anm.: Inkrafttreten und Anwendung)

§ 168.

Umsetzungshinweis

Anlage

zu § 9 Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen

Anlage

zu § 21 Informationen, die die Abwicklungsbehörde für die Erstellung und Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten anfordern kann

Anlage

zu § 27 Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts mit einzubeziehen hat

Anlage

zu § 28a: Berechnung des maximal ausschüttungsfähigen Betrags in Bezug auf den Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

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