Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 26.07.2024

Gesetze 1-2 von 2

7 Paragrafen zu Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) aktualisiert


Anl. 3 BaSAG

Bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts oder einer Gruppe hat die Abwicklungsbehörde die nachstehend genannten Sachverhalte zu berücksichtigen.Im Zusammenhang mit der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit einer Gruppe wird bei der Bezugnahme auf ein Institut davon ausgegangen, das... mehr lesen...


Anl. 2 BaSAG

Für die Erstellung und Fortschreibung von Abwicklungsplänen kann die Abwicklungsbehörde bei den Instituten insbesondere Folgendes anfordern:1.Eine detaillierte Beschreibung der Organisationsstruktur des Instituts einschließlich einer Aufstellung sämtlicher juristischer Personen;2.Angaben zu den d... mehr lesen...


Anl. 1 BaSAG

Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssenDer Sanierungsplan hat insbesondere zu enthalten:1.Eine zusammenfassende Darstellung der Hauptpunkte des Plans und eine zusammenfassende Darstellung der Sanierungskapazität insgesamt;2.eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Ver... mehr lesen...


§ 168 BaSAG Umsetzungshinweis

(1)Absatz einsMit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2021 wird die Richtlinie (EU) 2019/879 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und der Richtlinie 98/26/EG, ABl. Nr. L 150 vom 07.06.2019... mehr lesen...


§ 167 BaSAG Inkrafttreten und Anwendung

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.(2)Absatz 2Das Inhaltsverzeichnis hinsichtlich des § 99, § 2 Z 109, § 74 Abs. 6 und 7, § 84 Abs. 8a, § 99 und § 126 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 127/2015 treten mit 1. Juli 2015 in Kraft.Das Inhaltsverzeic... mehr lesen...


§ 164 BaSAG Verweise

(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Bundesgesetz auf Rechtsakte der Europäischen Union verwiesen wird, sind diese, sofern nich... mehr lesen...


§ 20 BaSAG Inhalt des Abwicklungsplans

(1) Im Rahmen der Erstellung des Abwicklungsplans zeigt die Abwicklungsbehörde alle wesentlichen Abwicklungshindernisse auf und erläutert, sofern dies erforderlich und verhältnismäßig ist, die relevanten Maßnahmen, mit denen diese Hindernisse nach Maßgabe des zweiten Hauptstücks beseitigt werden ... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.24

20 Paragrafen zu Waldordnung 2005, Tiroler (T-WO) aktualisiert


§ 71 T-WO Verweisungen

(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf landesgesetzliche Vorschriften verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fass... mehr lesen...


§ 66 T-WO Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWera)Litera aeine nach § 35 Abs. 2 oder 3 bewilligungspflichtige Fällung ohne Bewilligung durchführt,eine nach Paragraph 35, Absatz 2, oder 3 bewilligungspflichtige Fällung ohne Bewilligung durchführt,b)Litera bentgegen dem § 35 Abs. 6 eine bewilligte Holznutzung ohne Auszeige am Wa... mehr lesen...


§ 55 T-WO Durchführung der Räumung durch die Gemeinden, Verfall

(1)Absatz einsStellt die Gemeinde bei der Erkundung der in ihrem Gebiet gelegenen Strecken von Wildbächen Missstände, wie insbesondere das Vorhandensein von Holz oder anderen den Wasserablauf hemmenden Gegenständen oder Bewuchs, fest, so hat sie dem Verursacher mit Bescheid die Beseitigung des Mi... mehr lesen...


§ 52 T-WO Gegenseitige Hilfeleistung zwischen Tirol und anderen Bundesländern

(1)Absatz einsDie Gemeinden sind bei Waldbränden in angrenzenden Gemeinden eines anderen Bundeslandes auf Ersuchen der nach den Vorschriften dieses Bundeslandes für die Waldbrandbekämpfung zuständigen Behörden zur Hilfeleistung durch die Entsendung von Feuerwehreinheiten verpflichtet, wenn der Ei... mehr lesen...


§ 51a T-WO Einsatz von Luftfahrzeugen

(1)Absatz einsLuftfahrzeuge dürfen nur zum Zweck der Abwehr und Bekämpfung von Waldbränden im Sinn des § 47 Abs. 1 angefordert werden.Luftfahrzeuge dürfen nur zum Zweck der Abwehr und Bekämpfung von Waldbränden im Sinn des Paragraph 47, Absatz eins, angefordert werden.(2)Absatz 2Die Anforderung v... mehr lesen...


§ 51 T-WO Beschlagnahme

(1)Absatz einsFür die Beschlagnahme von Fahrzeugen, Geräten, Werkzeugen, Ausrüstungsgegenständen und sonstigen Hilfsmitteln zum Zweck der Abwehr und Bekämpfung von Waldbränden im Sinn des § 47 Abs.1 gelten die §§ 16 Abs. 2 lit. c und 17 des Tiroler Krisen- und Katastrophenmanagementgesetzes, LGBl... mehr lesen...


§ 42 T-WO Auf-, Ab- und/oder Durchtrieb

(1)Absatz einsSind Auf-, Ab-, und/oder Durchtriebswege nach § 39 Abs. 3 festgelegt, so dürfen nur diese Wege benützt werden.Sind Auf-, Ab-, und/oder Durchtriebswege nach Paragraph 39, Absatz 3, festgelegt, so dürfen nur diese Wege benützt werden.(2)Absatz 2Besteht in einer Gemeinde die Möglichkei... mehr lesen...


§ 41 T-WO Anmeldung

(1)Absatz einsDie Tierhalter haben der Forsttagsatzungskommission spätestens zwei Wochen vor dem Zusammentritt zur jährlichen Forsttagsatzung die Anzahl der den Auf-, Ab- und/oder Durchtrieb auf bzw. von der Weide bestimmten Tiere zu melden und das Bestehen des Weiderechts glaubhaft zu machen. In... mehr lesen...


§ 38 T-WO Ausnahmen

(1)Absatz einsDie Forsttagsatzungskommission kann in berücksichtigungswürdigen Fällen auf Antrag des Tierhalters für Schafe Ausnahmen vom Weideverbot nach § 37 Abs. 2 lit. a und b bewilligen, wenn durch das Weiden die Erhaltung des Waldes und seiner Wirkungen nicht gefährdet wird. Ein solcher Ant... mehr lesen...


§ 37 T-WO Weideverbot

(1)Absatz einsDas Weiden von Ziegen und Schafen in Wäldern ist, unbeschadet des weitergehenden Verbotes nach Abs. 2, in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März verboten.Das Weiden von Ziegen und Schafen in Wäldern ist, unbeschadet des weitergehenden Verbotes nach Absatz 2,, in der Zeit vom 1. N... mehr lesen...


§ 36 T-WO Kleinviehweide

Den Bestimmungen dieses Abschnittes unterliegen:a)Litera ader Auf-, Ab- und/oder Durchtrieb zur bzw. von der Weide und das Weiden von Ziegen und Schafen auf Flächen im Sinn des I. Abschnittes des Forstgesetzes 1975,der Auf-, Ab- und/oder Durchtrieb zur bzw. von der Weide und das Weiden von Ziegen... mehr lesen...


§ 31 T-WO Dauer und Inhalte der Lehrgänge

(1)Absatz einsDer Landeshauptmann hat den Tag des Beginns jedes Ausbildungslehrganges und Fortbildungslehrganges unter Bedachtnahme auf die zur Verfügung stehenden Lehr- und Fachkräfte sowie Lehreinrichtungen festzusetzen. Dieser Tag ist im Bote für Tirol zu verlautbaren.(2)Absatz 2Ein Ausbildung... mehr lesen...


§ 23 T-WO Besondere Verfahrensbestimmungen

(1)Absatz einsEin Antrag nach § 22 Abs. 1 lit. a oder b kann, sofern darüber die Forsttagsatzungskommission zu entscheiden hat, auch in Form einer Eintragung in ein von der Gemeinde zu führendes Verzeichnis gestellt werden. Die Eintragung nach § 22 Abs. 1 lit. a und b gilt dabei als Fällungsantra... mehr lesen...


§ 25a T-WO Walddatenbank

(1)Absatz einsDas Land Tirol hat die Walddatenbank als eine EDV-Anwendung einzurichten. Diese kann mit dem elektronischen Aktenverwaltungssystem des Landes Tirol verknüpft werden.(2)Absatz 2Die Walddatenbank ist so einzurichten, dass deren Anwendungen ausschließlich über das Portal Tirol zugängli... mehr lesen...


§ 22 T-WO Aufgaben

(1)Absatz einsDer Forsttagsatzungskommission obliegt insbesondere die Entscheidung in erster Instanz übera)Litera aAnträge auf die Bewilligung von Fällungen nach § 35 Abs. 2 und 3,Anträge auf die Bewilligung von Fällungen nach Paragraph 35, Absatz 2 und 3,b)Litera bAnträge auf Bewilligung von Fäl... mehr lesen...


§ 21 T-WO Beschlüsse

(1)Absatz einsDie Forsttagsatzungskommission ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind.(2)Absatz 2Die Forsttagsatzungskommission fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltung gilt außer in den Fällen des Abs. 4 zweiter Satz als Ablehnung. Verfahren über Anträge nach §... mehr lesen...


§ 7 T-WO Pflichten, Vertretung

(1)Absatz einsDer Gemeindewaldaufseher hat den Dienst in jenem Waldbetreuungsgebiet auszuüben, für das er bestellt wurde (Dienstbereich).(2)Absatz 2Der Gemeindewaldaufseher hat bei der Ausübung des Dienstes das Dienstabzeichen sichtbar zu tragen und den Dienstausweis mit sich zu führen. Er hat de... mehr lesen...


§ 5 T-WO Gemeindewaldaufseher, Anstellung

(1)Absatz einsFür jedes Waldbetreuungsgebiet ist von der Gemeinde eine von der Bezirksverwaltungsbehörde nach § 3 bestellte und angelobte Person als Gemeindewaldaufseher anzustellen. Vor der Anstellung ist die Bezirksforstinspektion hinsichtlich der fachlichen Eignung der infrage kommenden Person... mehr lesen...


§ 2 T-WO Ausnahme

Der Landeshauptmann hat Wälder eines Pflichtbetriebes (§ 113 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975) auf Antrag des Eigentümers mit Bescheid aus einem Waldbetreuungsgebiet auszuscheiden, wenn daraus kein Nachteil für die Besorgung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 zu erwarten ist. Liegen die Voraussetzungen ni... mehr lesen...


§ 1 T-WO Waldbetreuungsgebiete

(1)Absatz einsZur behördlichen Überwachung von Flächen im Sinne des I. Abschnittes des Forstgesetzes 1975, zur Sicherung der öffentlichen Interessen sowie zur Besorgung der Aufgaben der Förderung der Forstwirtschaft und der Beratung der Waldbewirtschafter hat der Landeshauptmann nach Anhören der ... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.24
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