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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Alle sonstigen Klagen nach den §§ 17, 35, 36 und 37 sind von der mit Exekutionssachen befassten Abteilung zu bearbeiten.
(2) Alle sonstigen Klagen nach den §§ 17, 35, 36 und 37 sind von der mit Exekutionssachen befassten Abteilung zu bearbeiten.