§ 81 LVR 2010 (weggefallen)

Luftverkehrsregeln 2010

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.12.2014 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 11. März§ 81 LVR 2010 in Kraft.

(2weggefallen) Mit Ablauf des 10seit 11.12.2014 weggefallen. März 2010 treten die Luftverkehrsregeln 1967 (LVR 1967), BGBl. Nr. 56 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 91/2008, außer Kraft.

(3) Die Promulgationsklausel, das Inhaltsverzeichnis, § 3 Abs. 9, § 10, die Überschrift zu § 22, § 22 Abs. 8 und 9, § 68 Abs. 3, § 69 sowie die Anlagen A, B, D, F, G und H, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 86/2011, treten mit 10. März 2011 in Kraft.

(4) Das Inhaltsverzeichnis und § 1a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 106/2013 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(5) Das Inhaltsverzeichnis, § 1, die Überschrift zu § 3, § 3 Abs. 3 und Abs. 5 bis 8 sowie Anhang E Punkt 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 176/2014 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 10.12.2014

In Kraft vom 15.07.2014 bis 10.12.2014
(1) Diese Verordnung tritt mit 11. März§ 81 LVR 2010 in Kraft.

(2weggefallen) Mit Ablauf des 10seit 11.12.2014 weggefallen. März 2010 treten die Luftverkehrsregeln 1967 (LVR 1967), BGBl. Nr. 56 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 91/2008, außer Kraft.

(3) Die Promulgationsklausel, das Inhaltsverzeichnis, § 3 Abs. 9, § 10, die Überschrift zu § 22, § 22 Abs. 8 und 9, § 68 Abs. 3, § 69 sowie die Anlagen A, B, D, F, G und H, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 86/2011, treten mit 10. März 2011 in Kraft.

(4) Das Inhaltsverzeichnis und § 1a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 106/2013 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(5) Das Inhaltsverzeichnis, § 1, die Überschrift zu § 3, § 3 Abs. 3 und Abs. 5 bis 8 sowie Anhang E Punkt 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 176/2014 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten