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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Als Preise sind die Verkaufspreise frei Einzelhandelsgeschäft, ohne Umsatzsteuer (gewogene Durchschnittspreise), bezogen auf 1 kg, festzustellen§ 12 VM-VO seit 31.01.2019 weggefallen.
(3) Schlachtbetriebe haben weiters für ganze Hühner der Klasse A (Hühner 65%) die Verkaufspreise ab Schlachthof, ohne Umsatzsteuer (gewogene Durchschnittspreise), bezogen auf 1 kg, festzustellen.
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(2) Als Preise sind die Verkaufspreise frei Einzelhandelsgeschäft, ohne Umsatzsteuer (gewogene Durchschnittspreise), bezogen auf 1 kg, festzustellen§ 12 VM-VO seit 31.01.2019 weggefallen.
(3) Schlachtbetriebe haben weiters für ganze Hühner der Klasse A (Hühner 65%) die Verkaufspreise ab Schlachthof, ohne Umsatzsteuer (gewogene Durchschnittspreise), bezogen auf 1 kg, festzustellen.