§ 1 VM-VO (weggefallen)

Vieh-Meldeverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2019 bis 31.12.9999
Diese Verordnung dient der Durchführung

1.

der Verordnung (EG) Nr. 1249/2008 mit Durchführungsbestimmungen zu den gemeinschaftlichen Handelsklassenschemata für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen und zur Feststellung der diesbezüglichen Preise, ABl. Nr. L 337 vom 16.12.2008 S. 3,

2.

der Verordnung (EU) Nr. 807/2013 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Erhebung der Preise für bestimmte Rinder auf repräsentativen Märkten der Europäischen Union, ABl. Nr. L 228 vom 27.08.2013 S. 5,

3.

der Verordnung (EG) Nr. 315/2002 zur Ermittlung der Preise frischer oder gekühlter Tierkörper von Schafen auf repräsentativen Märkten der Gemeinschaft, ABl. Nr. L 50 vom 21.02.2002 S. 47 und

4.

der Verordnung (EG) Nr. 546/2003 über die Übermittlung bestimmter Daten hinsichtlich der Anwendung der Verordnungen (EWG) Nr. 2771/75, (EWG) Nr. 2777/75 und (EWG) Nr. 2783/75, ABl. Nr. L 81 vom 28.03.2003 S. 12.

§ 1 VM-VO seit 31.01.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.01.2019

In Kraft vom 15.10.2014 bis 31.01.2019
Diese Verordnung dient der Durchführung

1.

der Verordnung (EG) Nr. 1249/2008 mit Durchführungsbestimmungen zu den gemeinschaftlichen Handelsklassenschemata für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen und zur Feststellung der diesbezüglichen Preise, ABl. Nr. L 337 vom 16.12.2008 S. 3,

2.

der Verordnung (EU) Nr. 807/2013 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Erhebung der Preise für bestimmte Rinder auf repräsentativen Märkten der Europäischen Union, ABl. Nr. L 228 vom 27.08.2013 S. 5,

3.

der Verordnung (EG) Nr. 315/2002 zur Ermittlung der Preise frischer oder gekühlter Tierkörper von Schafen auf repräsentativen Märkten der Gemeinschaft, ABl. Nr. L 50 vom 21.02.2002 S. 47 und

4.

der Verordnung (EG) Nr. 546/2003 über die Übermittlung bestimmter Daten hinsichtlich der Anwendung der Verordnungen (EWG) Nr. 2771/75, (EWG) Nr. 2777/75 und (EWG) Nr. 2783/75, ABl. Nr. L 81 vom 28.03.2003 S. 12.

§ 1 VM-VO seit 31.01.2019 weggefallen.

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