§ 4 VV 2014 (weggefallen)

Vignettenpreisverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2015 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Bestimmung des § 1 gilt für Jahresvignetten, die im Jahr 2015 zur Straßenbenützung berechtigen.Die Bestimmung des Paragraph eins, gilt für Jahresvignetten, die im Jahr 2015 zur Straßenbenützung berechtigen.
  2. (2)Absatz 2Die Bestimmungen der §§ 2 und 3 gelten für Vignetten, die ab dem 1. Dezember 2014 zur Straßenbenützung berechtigen.Die Bestimmungen der Paragraphen 2 und 3 gelten für Vignetten, die ab dem 1. Dezember 2014 zur Straßenbenützung berechtigen.
  3. (3)Absatz 3Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festlegung der Vignettenpreise (Vignettenpreisverordnung 2013), BGBl. II Nr. 171/2013, tritt mit Ablauf des 30. November 2014 außer Kraft.Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festlegung der Vignettenpreise (Vignettenpreisverordnung 2013), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 171 aus 2013,, tritt mit Ablauf des 30. November 2014 außer Kraft.
§ 4 VV 2014 (weggefallen) seit 01.12.2015 weggefallen.

Stand vor dem 30.11.2015

In Kraft vom 24.10.2014 bis 30.11.2015
  1. (1)Absatz einsDie Bestimmung des § 1 gilt für Jahresvignetten, die im Jahr 2015 zur Straßenbenützung berechtigen.Die Bestimmung des Paragraph eins, gilt für Jahresvignetten, die im Jahr 2015 zur Straßenbenützung berechtigen.
  2. (2)Absatz 2Die Bestimmungen der §§ 2 und 3 gelten für Vignetten, die ab dem 1. Dezember 2014 zur Straßenbenützung berechtigen.Die Bestimmungen der Paragraphen 2 und 3 gelten für Vignetten, die ab dem 1. Dezember 2014 zur Straßenbenützung berechtigen.
  3. (3)Absatz 3Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festlegung der Vignettenpreise (Vignettenpreisverordnung 2013), BGBl. II Nr. 171/2013, tritt mit Ablauf des 30. November 2014 außer Kraft.Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festlegung der Vignettenpreise (Vignettenpreisverordnung 2013), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 171 aus 2013,, tritt mit Ablauf des 30. November 2014 außer Kraft.
§ 4 VV 2014 (weggefallen) seit 01.12.2015 weggefallen.

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