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Legende:
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Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 7 Abs Fundstelle seit 01.08.2019 weggefallen. 2 des Bundesgesetzes, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird (Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2013, idF der Kundmachung BGBl. I Nr. 44/2014, wird im Einvernehmen mit Vertretern der betroffenen Parteien verordnet:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 7 Abs Fundstelle seit 01.08.2019 weggefallen. 2 des Bundesgesetzes, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird (Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2013, idF der Kundmachung BGBl. I Nr. 44/2014, wird im Einvernehmen mit Vertretern der betroffenen Parteien verordnet: