Loskennzeichnungsverordnung (LKVO) Fundstelle

Loskennzeichnungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.12.2014 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über Angaben, mit denen sich das Los, zu dem ein Lebensmittel gehört, feststellen lässt (Loskennzeichnungsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 230/2014 [CELEX-Nr.: 32011L0091]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und 2 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes – LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 171/2013, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.12.2014 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über Angaben, mit denen sich das Los, zu dem ein Lebensmittel gehört, feststellen lässt (Loskennzeichnungsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 230/2014 [CELEX-Nr.: 32011L0091]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und 2 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes – LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 171/2013, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verordnet:

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