§ 1 VwG-PauschVgtV (weggefallen)

Pauschalvergütungsverordnung Verwaltungsgerichte

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2016 bis 31.12.9999
Die Höhe der Pauschalvergütung für die Leistungen der nach § 45a RAO§ 1 VwG-PauschVgtV im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsgerichten bestellten Rechtsanwälte wird für das Kalenderjahr 2014 und die folgenden Kalenderjahre mit 17 000 Euro jährlich festgesetzt(weggefallen) seit 01.04.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.03.2016

In Kraft vom 01.11.2014 bis 31.03.2016
Die Höhe der Pauschalvergütung für die Leistungen der nach § 45a RAO§ 1 VwG-PauschVgtV im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsgerichten bestellten Rechtsanwälte wird für das Kalenderjahr 2014 und die folgenden Kalenderjahre mit 17 000 Euro jährlich festgesetzt(weggefallen) seit 01.04.2016 weggefallen.

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