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Sichtflüge bei Nacht mit Segelflugzeugen sind nur zulässig im Flugplatzverkehr oder mit Zustimmung der in Betracht kommenden Flugverkehrskontrollstelle LVR 2010 (§ 75weggefallen) seit 11.12.2014 weggefallen. In diesen Fällen müssen die gemäß § 48 Abs. 2 für Sichtflüge bei Nacht vorgeschriebenen Wetterbedingungen gegeben sein. Sichtflüge bei Nacht mit Segelflugzeugen sind nur zulässig im Flugplatzverkehr oder mit Zustimmung der in Betracht kommenden Flugverkehrskontrollstelle (Paragraph 75,). In diesen Fällen müssen die gemäß Paragraph 48, Absatz 2, für Sichtflüge bei Nacht vorgeschriebenen Wetterbedingungen gegeben sein.
Sichtflüge bei Nacht mit Segelflugzeugen sind nur zulässig im Flugplatzverkehr oder mit Zustimmung der in Betracht kommenden Flugverkehrskontrollstelle LVR 2010 (§ 75weggefallen) seit 11.12.2014 weggefallen. In diesen Fällen müssen die gemäß § 48 Abs. 2 für Sichtflüge bei Nacht vorgeschriebenen Wetterbedingungen gegeben sein. Sichtflüge bei Nacht mit Segelflugzeugen sind nur zulässig im Flugplatzverkehr oder mit Zustimmung der in Betracht kommenden Flugverkehrskontrollstelle (Paragraph 75,). In diesen Fällen müssen die gemäß Paragraph 48, Absatz 2, für Sichtflüge bei Nacht vorgeschriebenen Wetterbedingungen gegeben sein.