Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Der Pilot darf den, den Instrumentenflug betreffenden, Teil des Flugplanes nur dann aufheben, wenn er beabsichtigt, den Flug für einen angemessenen Zeitraum ununterbrochen in Sichtflug-Wetterbedingungen fortzusetzen, und wenn die herrschenden Wetterverhältnisse dies voraussichtlich zulassen.
(2) Der Pilot darf den, den Instrumentenflug betreffenden, Teil des Flugplanes nur dann aufheben, wenn er beabsichtigt, den Flug für einen angemessenen Zeitraum ununterbrochen in Sichtflug-Wetterbedingungen fortzusetzen, und wenn die herrschenden Wetterverhältnisse dies voraussichtlich zulassen.