§ 45 LVR 2010 (weggefallen)

Luftverkehrsregeln 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.12.2014 bis 31.12.9999
Soweit in den §§ 47 und 48 nichts anderes bestimmt wird, dürfen Sichtflüge nur bei Tag und unter Sichtflug-Wetterbedingungen durchgeführt werden§ 45 LVR 2010 (weggefallen) seit 11.12.2014 weggefallen. Sie sind so zu planen und so rechtzeitig zu beginnen, dass die Landung noch bei einer für ihre sichere Durchführung ausreichenden Helligkeit ausgeführt werden kann; für den Fall, dass ein Flug nicht in der vorgesehenen Weise durchgeführt werden kann, sind - insbesondere unter Berücksichtigung der vorliegenden Wetterinformationen - Ausweichmaßnahmen oder eine Zeitreserve vorzusehen, auf Grund deren die Einhaltung dieser Bestimmungen gewährleistet erscheint.

Stand vor dem 10.12.2014

In Kraft vom 11.03.2010 bis 10.12.2014
Soweit in den §§ 47 und 48 nichts anderes bestimmt wird, dürfen Sichtflüge nur bei Tag und unter Sichtflug-Wetterbedingungen durchgeführt werden§ 45 LVR 2010 (weggefallen) seit 11.12.2014 weggefallen. Sie sind so zu planen und so rechtzeitig zu beginnen, dass die Landung noch bei einer für ihre sichere Durchführung ausreichenden Helligkeit ausgeführt werden kann; für den Fall, dass ein Flug nicht in der vorgesehenen Weise durchgeführt werden kann, sind - insbesondere unter Berücksichtigung der vorliegenden Wetterinformationen - Ausweichmaßnahmen oder eine Zeitreserve vorzusehen, auf Grund deren die Einhaltung dieser Bestimmungen gewährleistet erscheint.

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