§ 18 LVR 2010 (weggefallen)

Luftverkehrsregeln 2010

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.12.2014 bis 31.12.9999
Beim Überholen hat der Pilot, dessen Luftfahrzeug überholt wird, den Vorrang; der Pilot, der überholt, hat ohne Rücksicht darauf, ob sein Luftfahrzeug steigt, sinkt oder die Höhe beibehält, den Flugweg des anderen Luftfahrzeuges durch Ändern seiner Flugrichtung nach rechts zu meiden; keine während des Überholvorganges eintretende Änderung der Position der beiden Luftfahrzeuge zueinander enthebt ihn dieser Verpflichtung, bis er das andere Luftfahrzeug vollständig überholt und einen sicheren Abstand gewonnen hat§ 18 LVR 2010 (weggefallen) seit 11.12.2014 weggefallen.

Stand vor dem 10.12.2014

In Kraft vom 11.03.2010 bis 10.12.2014
Beim Überholen hat der Pilot, dessen Luftfahrzeug überholt wird, den Vorrang; der Pilot, der überholt, hat ohne Rücksicht darauf, ob sein Luftfahrzeug steigt, sinkt oder die Höhe beibehält, den Flugweg des anderen Luftfahrzeuges durch Ändern seiner Flugrichtung nach rechts zu meiden; keine während des Überholvorganges eintretende Änderung der Position der beiden Luftfahrzeuge zueinander enthebt ihn dieser Verpflichtung, bis er das andere Luftfahrzeug vollständig überholt und einen sicheren Abstand gewonnen hat§ 18 LVR 2010 (weggefallen) seit 11.12.2014 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten