§ 2 RRV 2014 (weggefallen)

Rundfunk-Richtsatzverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2019 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit 1. August§ 2 RRV 2014 in Kraft(weggefallen) seit 01.08.2019 weggefallen. Der Richtsatz gemäß § 1 ist auf jene Angebote oder Nachfragen, die ab Inkrafttreten dieser Verordnung gelegt oder gestellt werden, anzuwenden.

Stand vor dem 31.07.2019

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.07.2019
Diese Verordnung tritt mit 1. August§ 2 RRV 2014 in Kraft(weggefallen) seit 01.08.2019 weggefallen. Der Richtsatz gemäß § 1 ist auf jene Angebote oder Nachfragen, die ab Inkrafttreten dieser Verordnung gelegt oder gestellt werden, anzuwenden.

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