§ 1 RRV 2014 (weggefallen)

Rundfunk-Richtsatzverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2019 bis 31.12.9999
Der bundesweit einheitliche Richtsatz zur einmaligen Abgeltung der Nutzung von durch Recht gesicherten Leitungen oder Anlagen auch für die Errichtung, den Betrieb, die Erweiterung oder die Erneuerung von Kommunikationslinien durch deren Inhaber wird mit 2,57 Euro pro Kabellaufmeter festgelegt§ 1 RRV 2014 (weggefallen) seit 01.08.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2019

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.07.2019
Der bundesweit einheitliche Richtsatz zur einmaligen Abgeltung der Nutzung von durch Recht gesicherten Leitungen oder Anlagen auch für die Errichtung, den Betrieb, die Erweiterung oder die Erneuerung von Kommunikationslinien durch deren Inhaber wird mit 2,57 Euro pro Kabellaufmeter festgelegt§ 1 RRV 2014 (weggefallen) seit 01.08.2019 weggefallen.

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