§ 12 GSA Vollziehung

Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich des § 11 bezüglich der Befreiung von Gebühren nach dem GGG 1984 der Bundesminister für Justiz und hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich des § 11 bezüglich der Befreiung von Gebühren nach dem GGG 1984 der Bundesminister für Justiz und hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut.

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