§ 10 GSA Verweise

Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.12.9999

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.12.9999

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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