§ 3 MTV 2013 (weggefallen)

Mauttarifverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999
Der Grundkilometertarif gemäß § 2 erhöht sich gemäß § 9 Abs. 7 lit. b BStMG für die Strecke der A 12 zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und dem Knoten Innsbruck/Amras3 MTV 2013 (A 13weggefallen) im Kalenderjahr 2014 um einen Aufschlag in der Höhe von 15 %, im Kalenderjahr 2015 um einen Aufschlag in der Höhe von 20 % und ab dem Kalenderjahr 2016 um einen Aufschlag in der Höhe von 25 %seit 01.01.2015 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2014

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
Der Grundkilometertarif gemäß § 2 erhöht sich gemäß § 9 Abs. 7 lit. b BStMG für die Strecke der A 12 zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und dem Knoten Innsbruck/Amras3 MTV 2013 (A 13weggefallen) im Kalenderjahr 2014 um einen Aufschlag in der Höhe von 15 %, im Kalenderjahr 2015 um einen Aufschlag in der Höhe von 20 % und ab dem Kalenderjahr 2016 um einen Aufschlag in der Höhe von 25 %seit 01.01.2015 weggefallen.

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