§ 2 TBV 2014 (weggefallen)

Telekom-Bezügeverordnung 2014

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999
Die Sonn- und Feiertagszulage nach § 17 Abs§ 2 TBV 2014 (weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen. 4 Gehaltsgesetz 1956 beträgt für jede Stunde € 2,80.

Stand vor dem 31.12.2014

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
Die Sonn- und Feiertagszulage nach § 17 Abs§ 2 TBV 2014 (weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen. 4 Gehaltsgesetz 1956 beträgt für jede Stunde € 2,80.

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