§ 1 TBV 2014 (weggefallen)

Telekom-Bezügeverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999
Die in Geldbeträgen ausgedrückten Gehalts- und Dienstzulagenansätze der Beamten,die gemäß § 17 Abs§ 1 TBV 2014 (weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen. 1a PTSG der Telekom Austria Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen sind, werden unter Bedachtnahme auf die am 20. Jänner 2014 vereinbarte kollektivvertragliche Gehaltsanpassung wie folgt geregelt:

Die Gehalts- und Dienstzulagenansätze für Beamte des Post- und Fernmeldewesens (§§ 103 Abs. 2, 105 Abs. 1 und 4 Gehaltsgesetz 1956) werden gemäß Anlage 1 und Anlage 2 festgesetzt.

Stand vor dem 31.12.2014

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
Die in Geldbeträgen ausgedrückten Gehalts- und Dienstzulagenansätze der Beamten,die gemäß § 17 Abs§ 1 TBV 2014 (weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen. 1a PTSG der Telekom Austria Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen sind, werden unter Bedachtnahme auf die am 20. Jänner 2014 vereinbarte kollektivvertragliche Gehaltsanpassung wie folgt geregelt:

Die Gehalts- und Dienstzulagenansätze für Beamte des Post- und Fernmeldewesens (§§ 103 Abs. 2, 105 Abs. 1 und 4 Gehaltsgesetz 1956) werden gemäß Anlage 1 und Anlage 2 festgesetzt.

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