Gesundheitstelematikverordnung 2013 (GTelV 2013) Fundstelle

Gesundheitstelematikverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der nähere Regelungen für die Gesundheitstelematik getroffen werden – Gesundheitstelematikverordnung 2013 (GTelV 2013)
StF: BGBl. II Nr. 506/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 28 Abs. 1 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 (GTelG 2012), BGBl. I Nr. 111/2012, in der Fassung der DSG-Novelle 2014, BGBl. I Nr. 83/2013, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der nähere Regelungen für die Gesundheitstelematik getroffen werden – Gesundheitstelematikverordnung 2013 (GTelV 2013)
StF: BGBl. II Nr. 506/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 28 Abs. 1 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 (GTelG 2012), BGBl. I Nr. 111/2012, in der Fassung der DSG-Novelle 2014, BGBl. I Nr. 83/2013, wird verordnet:

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