Ökostromförderbeitragsverordnung 2014 (ÖstB) Fundstelle

Ökostromförderbeitragsverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der der Förderbeitrag für Ökostrom für das KalenderjahrÖkostromförderbeitragsverordnung 2014 bestimmt wird (Ökostromförderbeitragsverordnung 2014ÖstB)StF: BGBl. II Nr. 504/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 48 Abs Fundstelle seit 01.01.2015 weggefallen. 2 des Ökostromgesetzes 2012 (ÖSG 2012), BGBl. I Nr. 75/2011, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 11/2012, wird verordnet:

Stand vor dem 31.12.2014

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der der Förderbeitrag für Ökostrom für das KalenderjahrÖkostromförderbeitragsverordnung 2014 bestimmt wird (Ökostromförderbeitragsverordnung 2014ÖstB)StF: BGBl. II Nr. 504/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 48 Abs Fundstelle seit 01.01.2015 weggefallen. 2 des Ökostromgesetzes 2012 (ÖSG 2012), BGBl. I Nr. 75/2011, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 11/2012, wird verordnet:

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