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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der §§ 35, 36 und 37 Abs. 1 des Weingesetzes 2009, BGBl I. Nr. 111, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 189/2013, wird verordnet:
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der §§ 35, 36 und 37 Abs. 1 des Weingesetzes 2009, BGBl I. Nr. 111, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 189/2013, wird verordnet: