§ 4 K-MMPO (weggefallen)

Modellbauer-Meisterprüfungsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2004 bis 31.12.9999
Fachkunde

§ 4 K-MMPO (weggefallen) seit 01.02.2004 weggefallen. Die Prüfung im Gegenstand Fachkunde hat je eine Aufgabe aus folgenden Bereichen zu umfassen:

1.

Materialkunde:

a)

Bestimmungen von Arten, Eigenschaften, Bezeichnung, Verwendung, Konditionierung und Verarbeitung der Werk- und Hilfsstoffe,

b)

Besonderheiten bestimmter Werk- und Hilfsstoffe, wie Brandverhalten, Selbstentzündung, Entweichen gesundheitsschädlicher Dämpfe und Entsorgungstechniken,

c)

Additive, Füllstoffe und deren Einfluss und

d)

Werkstoffprüfung;

2.

Maschinen und Peripherie, Einrichtungen und Anlagen:

a)

Arten, Auswahlkriterien, Verwendung und Wartung,

b)

Arten der Steuerungen, insbesondere zur computerunterstützten Fertigung, wie CNC, sowie Vernetzungen, wie CAD, CIM, CAM;

3.

Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen;

4.

Arbeitskunde:

a)

Konstruktionslehre (Dimensionierung von verschiedenen Werkstücken),

b)

Arbeitsvorbereitung und

c)

Qualitätsoptimierung und Sicherung;

5.

fachliche Sondervorschriften (einschlägige Vorschriften und Normen) und

6.

branchenspezifischer Umwelt- und Arbeitnehmerschutz:

a)

einschlägige Sicherheitsvorschriften der Unfallverhütung und des ArbeitnehmerInnenschutzes und

b)

einschlägige Vorschriften des Umweltschutzes.

Stand vor dem 31.01.2004

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.01.2004
Fachkunde

§ 4 K-MMPO (weggefallen) seit 01.02.2004 weggefallen. Die Prüfung im Gegenstand Fachkunde hat je eine Aufgabe aus folgenden Bereichen zu umfassen:

1.

Materialkunde:

a)

Bestimmungen von Arten, Eigenschaften, Bezeichnung, Verwendung, Konditionierung und Verarbeitung der Werk- und Hilfsstoffe,

b)

Besonderheiten bestimmter Werk- und Hilfsstoffe, wie Brandverhalten, Selbstentzündung, Entweichen gesundheitsschädlicher Dämpfe und Entsorgungstechniken,

c)

Additive, Füllstoffe und deren Einfluss und

d)

Werkstoffprüfung;

2.

Maschinen und Peripherie, Einrichtungen und Anlagen:

a)

Arten, Auswahlkriterien, Verwendung und Wartung,

b)

Arten der Steuerungen, insbesondere zur computerunterstützten Fertigung, wie CNC, sowie Vernetzungen, wie CAD, CIM, CAM;

3.

Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen;

4.

Arbeitskunde:

a)

Konstruktionslehre (Dimensionierung von verschiedenen Werkstücken),

b)

Arbeitsvorbereitung und

c)

Qualitätsoptimierung und Sicherung;

5.

fachliche Sondervorschriften (einschlägige Vorschriften und Normen) und

6.

branchenspezifischer Umwelt- und Arbeitnehmerschutz:

a)

einschlägige Sicherheitsvorschriften der Unfallverhütung und des ArbeitnehmerInnenschutzes und

b)

einschlägige Vorschriften des Umweltschutzes.

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