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§ 3 K-MMPO. (1weggefallen) Der fachlich-theoretische Teil der Meisterprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfungseit 01.02.2004 weggefallen.
(2) Die schriftliche Prüfung hat sich auf die Gegenstände Fachkunde (§ 4), Fachrechnen und Fachkalkulation (§ 5) und Fachzeichnen (§ 6) zu erstrecken. Die Erledigung der Prüfungsaufgaben muss vom Prüfling im Gegenstand Fachkunde in zwei Stunden, im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation in zwei Stunden und im Gegenstand Fachzeichnen in sechs Stunden erwartet werden können. Die Prüfung im Gegenstand Fachkunde ist nach zweieinhalb Stunden, im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation nach zweieinhalb Stunden und im Gegenstand Fachzeichnen nach sechseinhalb Stunden zu beenden.
§ 3 K-MMPO. (1weggefallen) Der fachlich-theoretische Teil der Meisterprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfungseit 01.02.2004 weggefallen.
(2) Die schriftliche Prüfung hat sich auf die Gegenstände Fachkunde (§ 4), Fachrechnen und Fachkalkulation (§ 5) und Fachzeichnen (§ 6) zu erstrecken. Die Erledigung der Prüfungsaufgaben muss vom Prüfling im Gegenstand Fachkunde in zwei Stunden, im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation in zwei Stunden und im Gegenstand Fachzeichnen in sechs Stunden erwartet werden können. Die Prüfung im Gegenstand Fachkunde ist nach zweieinhalb Stunden, im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation nach zweieinhalb Stunden und im Gegenstand Fachzeichnen nach sechseinhalb Stunden zu beenden.