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§ 1 K-MMPO. Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Modellbauer (§ 94 Z 21 GewO 1994weggefallen) ist die Allgemeine Meisterprüfungsordnung, BGBl. Nr. 454/1993, in der jeweils geltenden Fassung anzuwendenseit 01.02.2004 weggefallen.
§ 1 K-MMPO. Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Modellbauer (§ 94 Z 21 GewO 1994weggefallen) ist die Allgemeine Meisterprüfungsordnung, BGBl. Nr. 454/1993, in der jeweils geltenden Fassung anzuwendenseit 01.02.2004 weggefallen.