§ 1 K-MMPO (weggefallen)

Modellbauer-Meisterprüfungsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2004 bis 31.12.9999
Anwendung der Allgemeinen Meisterprüfungsordnung

§ 1 K-MMPO. Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Modellbauer (§ 94 Z 21 GewO 1994weggefallen) ist die Allgemeine Meisterprüfungsordnung, BGBl. Nr. 454/1993, in der jeweils geltenden Fassung anzuwendenseit 01.02.2004 weggefallen.

Stand vor dem 31.01.2004

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.01.2004
Anwendung der Allgemeinen Meisterprüfungsordnung

§ 1 K-MMPO. Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Modellbauer (§ 94 Z 21 GewO 1994weggefallen) ist die Allgemeine Meisterprüfungsordnung, BGBl. Nr. 454/1993, in der jeweils geltenden Fassung anzuwendenseit 01.02.2004 weggefallen.

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