§ 3 BVwG-EV

BVwG-Entschädigungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Die §§ 7 bis 15 des Gebührenanspruchsgesetzes – GebAG, BGBl. Nr. 136/1975, sind sinngemäß anzuwenden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Die §§ 7 bis 15 des Gebührenanspruchsgesetzes – GebAG, BGBl. Nr. 136/1975, sind sinngemäß anzuwenden.

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