Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
Paragraph 3,
Die §§ 7 bis 15 des Gebührenanspruchsgesetzes – GebAG, BGBl. Nr. 136/1975, sind sinngemäß anzuwenden. Die Paragraphen 7 bis 15 des Gebührenanspruchsgesetzes – GebAG, Bundesgesetzblatt Nr. 136 aus 1975,, sind sinngemäß anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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