Niederlassungsverordnung 2014 (NLV 2014) Fundstelle

Niederlassungsverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2014 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2014 (NLV 2014)StF: BGBl. II Nr. 480/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 144/2013, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Fundstelle seit 01.01.2015 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2014

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2014 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2014 (NLV 2014)StF: BGBl. II Nr. 480/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 144/2013, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Fundstelle seit 01.01.2015 weggefallen.

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