§ 105 LFG (weggefallen)

Luftfahrtgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999

Prüfung des Vorhabens

§ 105 LFG seit 31.07.2021 weggefallen. Vor Erteilung der Bewilligung ist dem Land und der Gemeinde der Betriebsstätte Gelegenheit zu geben, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen.

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 27.06.2008 bis 31.07.2021

Prüfung des Vorhabens

§ 105 LFG seit 31.07.2021 weggefallen. Vor Erteilung der Bewilligung ist dem Land und der Gemeinde der Betriebsstätte Gelegenheit zu geben, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen.

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