§ 41 LFG (weggefallen)

Luftfahrtgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
Ausländische Zivilluftfahrerscheine, mit Zivilluftfahrerscheinen verbundene Berechtigungen, Prüferberechtigungen und flugmedizinische Tauglichkeitszeugnisse, welche in Einklang mit Regelungen der Joint Aviation Authorities (JAA) erlangt wurden, sind den entsprechenden im Einklang mit Regelungen der Joint Aviation Authorities (JAA) ausgestellten österreichischen Zivilluftfahrerscheinen, Berechtigungen und Tauglichkeitszeugnissen gleichgestellt§ 41 LFG seit 31.07.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 01.03.2006 bis 31.07.2021
Ausländische Zivilluftfahrerscheine, mit Zivilluftfahrerscheinen verbundene Berechtigungen, Prüferberechtigungen und flugmedizinische Tauglichkeitszeugnisse, welche in Einklang mit Regelungen der Joint Aviation Authorities (JAA) erlangt wurden, sind den entsprechenden im Einklang mit Regelungen der Joint Aviation Authorities (JAA) ausgestellten österreichischen Zivilluftfahrerscheinen, Berechtigungen und Tauglichkeitszeugnissen gleichgestellt§ 41 LFG seit 31.07.2021 weggefallen.

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