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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Einnahmen dürfen nur zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des O.ö. Landesjagdverbandes verwendet werden.
(3) Das Erlöschen der Mitgliedschaft während des Jagdjahres begründet keinen Anspruch auf anteilmäßige Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages.
(4) Die ordentlichen Mitglieder sind ferner verpflichtet,
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(2) Die Einnahmen dürfen nur zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des O.ö. Landesjagdverbandes verwendet werden.
(3) Das Erlöschen der Mitgliedschaft während des Jagdjahres begründet keinen Anspruch auf anteilmäßige Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages.
(4) Die ordentlichen Mitglieder sind ferner verpflichtet,
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