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1. die Beschwerde (§ 35) ....................... 65 €;
2. jeden vor der Nichtigkeitsabteilung zu
verhandelnden Antrag ........................ 210 €;
3. die Berufung (§ 37) ......................... 319 €;
4. den Antrag auf Eintragung des
Vorbenützerrechtes (§ 5 Abs. 5), auf
Übertragung unter Lebenden (§ 10), auf
Eintragung einer Lizenz oder einer
Lizenzübertragung oder auf eine der sonst
im § 32 Abs. 1 vorgesehenen Eintragungen in
das Gebrauchsmusterregister ................. 58 €;
5. den Antrag auf Eintragung einer
Streitanmerkung (§ 32 Abs. 3) ............... 23 €.
1. die Beschwerde (§ 35) ....................... 65 €;
2. jeden vor der Nichtigkeitsabteilung zu
verhandelnden Antrag ........................ 210 €;
3. die Berufung (§ 37) ......................... 319 €;
4. den Antrag auf Eintragung des
Vorbenützerrechtes (§ 5 Abs. 5), auf
Übertragung unter Lebenden (§ 10), auf
Eintragung einer Lizenz oder einer
Lizenzübertragung oder auf eine der sonst
im § 32 Abs. 1 vorgesehenen Eintragungen in
das Gebrauchsmusterregister ................. 58 €;
5. den Antrag auf Eintragung einer
Streitanmerkung (§ 32 Abs. 3) ............... 23 €.