§ 76 VwGG

Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Im Übrigen sind die §§ 89a bis 89g des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, sinngemäß anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2016

Im Übrigen sind die §§ 89a bis 89g des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, sinngemäß anzuwenden.

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