§ 5 ArtKV Kennzeichnungsprotokoll

Arten – Kennzeichnungsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.10.2013 bis 31.12.9999

Das Kennzeichnungsprotokoll im Sinne des § 5 Abs. 6 des Artenhandelsgesetzes hat hinsichtlich Form und Inhalt dem Anhang III zu entsprechen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.10.2013 bis 31.12.9999

Das Kennzeichnungsprotokoll im Sinne des § 5 Abs. 6 des Artenhandelsgesetzes hat hinsichtlich Form und Inhalt dem Anhang III zu entsprechen.

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