Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft und ist auf Verfahren anzuwenden, die zu diesem Zeitpunkt bei den jeweiligen Schiedskommissionen anhängig sind.
(2) Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die Geschäftsordnungen der Schiedskommissionen (Schiedskommissionsverordnung 2010 – SchKV 2010), BGBl. II Nr. 446/2010, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.
(3) Die §§ 4 Abs. 1 und 4, 15 Abs. 2 und 3, 20 Abs. 1 und 3, 21 Abs. 1 sowie 24 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 376/2019 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft und ist auf Verfahren anzuwenden, die zu diesem Zeitpunkt bei den jeweiligen Schiedskommissionen anhängig sind.
(2) Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die Geschäftsordnungen der Schiedskommissionen (Schiedskommissionsverordnung 2010 – SchKV 2010), BGBl. II Nr. 446/2010, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.
(3) Die §§ 4 Abs. 1 und 4, 15 Abs. 2 und 3, 20 Abs. 1 und 3, 21 Abs. 1 sowie 24 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 376/2019 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.